1. Geltungsbereich
Die AGB gelten für alle Verträge von Sylvia Hinteregger – Vierkanthof Rohr in weiterer Folge auch nur Vierkanthof Rohr genannt über die Benutzung der Apartments und Ferienhäuser insbesondere des sogenannten „Presshaus – Kellerstöckl“. Die AGB schließen schriftliche Sondervereinbarungen nicht aus und sind gegenüber diesen subsidiär.
2. Begriffsdefiniton
2.1. “Kunde” ist eine natürliche Person, die gegen Entgelt ein Apartment bewohnt. Der Kunde ist in der Regel zugleich Vertragspartner. Als Kunde gelten auch jene Personen, die mit dem Vertragspartner anreisen (z.B. Familienmitglieder, Freunde etc.)
2.3. “Vertragspartner” ist eine natürliche oder juristische Person, die als Kunde oder für einen Kunden einen Apartmentvertrag abschließt.
2.4. “Konsument” und “Unternehmer” sind im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes 1979 idgF zu verstehen.
2.5. “Apartmentvertrag” ist der zwischen Vierkanthof Rohr und dem Vertragspartner abgeschlossene Vertrag, dessen Inhalt in der Folge näher geregelt wird.
3. Vertragsabschluss
3.1. Der Apartmentvertrag kommt durch Unterfertigung der Buchungsbestätigung vom Vertragspartner zustande.
4. Gegenstand des Apartmentvertrages
4.1. Gegenstand des Apartmentvertrages ist jeweils eines der Appartments oder Ferienhäuser von Vierkanthof Rohr. Die Apartments oder Fereienhäuser bestehen alle aus mindestens einem Vorraum, einem Bad, einem WC und einer Küche/Wohnküche und einer Schlafgelegenheit.
4.2. Die im Apartment befindlichen Geräte, Mobilien und Kunstwerke sind in einer gesonderten Inventarliste aufgelistet. Das Apartment wurde hochwertig renoviert und hat eine gehobene Ausstattungsqualität. In den Räumen des Apartments befinden sich Echtholzparkett, echter Terracotta Holztüren und Holzfenster.
4.3. Das jeweilige Ferienobjekt darf vom Vertragspartner bzw. Kunden nur als Zweitwohnung zu Zwecken der Erholung, der Freizeitgestaltung oder der Nutzung eines durch Erwerbstätigkeit oder Studium verursachten vorübergehenden Ortswechsels verwendet werden.
5. Rücktritt vom Apartmentvertrag und Ersatzunterkunft
5.1. Bis spätestens 3 Wochen vor dem vereinbarten Ankunftstag des Vertragspartners bzw. Kunden kann der Apartmentvertrag von beiden Vertragspartnern ohne Stornogebühren und Schadenersatz aufgelöst werden.
5.2. Außerhalb des im Punkt 5.1. festgelegten Zeitraums ist ein Rücktritt durch einseitige Erklärung des Vertragspartners bzw. Kunden nur unter Entrichtung folgender Stornogebühren möglich:
30% Anzahlung wird einbehalten
5.3. Falls der Vertragspartner bzw. Kunde am vereinbarten Ankunftstag zur vereinbarten Zeit nicht erscheint, besteht für Vierkanthof Rohr keine Pflicht, das Apartment freizuhalten.
5.4. Vierkanthof Rohr kann dem Vertragspartner bzw. Kunden eine adäquate Ersatzunterkunft (gleicher Qualität) zur Verfügung stellen, wenn dies dem Vertragspartner zumutbar ist, besonders wenn die Abweichung geringfügig und sachlich gerechtfertigt ist. Eine sachliche Rechtfertigung ist beispielsweise dann gegeben, wenn das Apartment oder einer der Räume unbenutzbar geworden ist, bereits einquartierte Gäste ihren Aufenthalt verlängern, eine Überbuchung vorliegt oder sonstige wichtige betriebliche Maßnahmen diesen Schritt bedingen. Allfällige Mehraufwendungen für das Ersatzquartier gehen in diesem Fall auf Kosten von Vierkanthof Rohr.
6. Pflichten des Vertragspartners
6.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet eine Anzahlung von 30% zu leisten. Ein verbindliche Buchung kommt erst zustande, wenn die Anzahlung auf dem bereitgestellten Konto eingelangt ist.
6.2 Spätestens am Tag der Abreise ist das vereinbarte Entgelt zuzüglich der Endreinigungspauschale sowie ev. zus. angefallenen Kosten zu bezahlen.
6.3. Der Vertragspartner bzw. Kunde haftet Vierkanthof Rohr gegenüber im Falle eines ihn treffenden Verschuldens für alle aus einer verspäteten Zahlung resultierenden Kosten (z.B.: Rechtsanwaltskosten), die Vierkanthof Rohr zur notwendigen Rechtsverfolgung entstanden sind.
6.4. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet das bezogene Apartment oder Haus pfleglich zu behandeln. Die Eigentümer behalten sich das Recht vor jederzeit in ihren Apartments und Häusern Nachschau zu halten z.B. zur Prävention von Reparaturen. Der Vertragspartner verpflichtet sich das Apartment oder das Ferienhaus in ordnungsgemäßem Zustand – wie übernommen – sowie frei von durch die Benutzung verursachte Schäden und Mängel an Vierkantof Rohr und dessen Eigentümer zurückzustellen. Der Vertragspartner haftet Vierkanthof Rohr gegenüber für jeden Schaden, den er oder der Kunde oder sonstige Personen, die mit Wissen oder Willen des Vertragspartners oder des Kunden Leistungen von Vierkanthof Rohr entgegennehmen, verursachen oder nicht gleich nach Entdecken des Schadens Vierkanthof Rohr melden.
6.5. Jegliche Veränderung des bezogenen Apartments, insbesondere das Anbohren von Fliesen und Wänden sowie das Ausmalen des bezogenen Apartments durch den Vertragspartner bzw. Kunden oder von ihm beauftragte Professionisten, ist nicht gestattet. Jegliche Veränderung, Verbesserung oder Reparatur des Apartments ist für den Vertragspartner bzw. Kunden ausgeschlossen.
6.6. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist nicht berechtigt, dritte Personen – außer der bei Abschluss des Apartmentvertrages bekanntgegebenen Personen – ohne Zustimmung von Vierkanthof Rohr im Apartment aufzunehmen oder in diesem Unterkunft zu gewähren.
6.7. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet, die von Vierkanthof Rohr nach den allgemeinen Bedürfnissen des Hauses erlassene und diesen Bedürfnissen jeweils anzupassende Hausordnung einzuhalten. Die jeweils gültige Fassung der Hausordnung liegt im Appartement bzw. Feriengaus aus bzw. ist unter der Seite Hausordung einzusehen. Die Hausordnung in der jeweils geltenden Fassung gilt gegenüber diesen AGB subsidiär. Das Musizieren ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Vierkanthof Rohr gestattet. Im Apartment oder Ferienhaus ist es verboten zu rauchen. Sämtliche durch Zuwiderhandeln des Rauchverbotes oder der Hausordnung entstandenen Schäden werden auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden behoben und Renovierungsarbeiten von Vierkanthof Rohr auf dessen Kosten durchgeführt.
6.8. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet die Kücheneinrichtung samt den Geräten und dem Geschirr in gleichem unversehrtem und geputztem Zustand, wie bei Übernahme, zurückzugeben. Die Ceranfelder sind daher nach jeder Verwendung gründlich zu säubern. Kühlschrank, Geschirrspüler, Kochfeld, Ofen etc. müssen von Lebensmitteln und Geschirr leer geräumt und sauber sein, andernfalls werden weitere Kosten für eine Sonderreinigung und bei Schäden für Schadenersatz von Vierkanthof Rohr verrechnet.
6.9. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist verpflichtet das Apartment oder Ferienhaus täglich zu lüften, jedoch bei Regen und bei Verlassen des Apartments die Fenster zu schließen und geschlossen zu halten. Sämtliche Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Verpflichtung entstehen, sind auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden zu beheben.
6.10. Der Vertragspartner bzw. Kunde erhält bei Übergabe des Apartments standardmäßig ein Schlüsselset für das Apartment. Sollte der Vertragspartner bzw. Kunde weitere Schlüsselsets benötigen, sind diese bei Vierkanthof Rohr anzufordern, wobei nicht mehr als 2 Schlüsselsets an den Vertragspartner bzw. Kunden pro Apartment ausgefolgt werden. Der Vertragspartner bzw. Kunde ist nicht berechtigt ohne schriftliche Zustimmung von Vierkanthof Rohr Schlüssel des Apartments nachzumachen. Sollte der Vertragspartner bzw. Kunde Schlüssel verlieren, ist dieser Schlüsselverlust unverzüglich Vierkanthof Rohr zu melden und der Austausch des Schlosses sowie die Erstellung der neuen Schlüssel dafür auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden vorzunehmen. Sämtliche Schäden, die durch Nichtbeachten dieser Meldeverpflichtung entstehen, sind auf Kosten des Vertragspartners bzw. Kunden zu beheben.
7. Rechte und Pflichten von Vierkanthof Rohr
7.1. Vierkanthof Rohr ist verpflichtet, die vereinbarten Leistungen in einem ihrem Standard entsprechenden Umfang zu erbringen.
8. Haftungsbeschränkungen
8.1. Der Vertragspartner bzw. Kunde sowie die mit diesem einziehenden Personen benützen das Apartment, das Haus und alle im Apartment befindlichen Gegenstände auf eigene Gefahr. Eltern haften für Ihre Kinder. Vierkanthof Rohr Apartments und Ferienhäuser sind nicht kindersicher eingerichtet. Jegliche aus der Benutzung des Apartments oder Ferienhauses abzuleitende Schadenersatz- oder Regressansprüche sind ausgeschlossen.
8.2. Für alle vom Vertragspartner bzw. Kunden sowie von mit diesem einziehenden Personen eingebrachten Wertsachen wird keinerlei Haftung übernommen.
8.3. Es wird ein Internetzugang mit WLAN zur Verfügung gestellt. Der Wohnungsnutzer haftet während der Mietzeit für die Nutzung und eventuellen Missbrauch bzw. durch Missbrauch (z.B. Filesharing, illegaler Musiktausch, Besuch/-Download von illegalen Film-/Videoplattformen) entstehende Kosten (Schadenersatz, Anwalts-, Verfahrenskosten…). Der Mieter stellt den Vermieter/Anschlussinhaber hiermit ausdrücklich von jeglicher Haftung frei. Der Vermieter übernimmt keine Garantie für die einwandfreie Funktion des Internetanschlusses bzw. für eingeschränkte Geschwindigkeiten infolge netzbedingter Überlastung.
9. Tierhaltung
9.1. Tiere dürfen dürfen unsere Ferienhäsuer und Appartements nicht benützen. Eine Tierhaltung oder der Einzug mit einem Tier in unsere Ferienhäsuer und Apartments ist somit ausgeschlossen.
9.2. Haustiere in speziellem Hunde sind auf dem gesamten Areal von Vierkanthof Rohr nicht gestattet.
10. Verlängerung des Aufenthaltes im Apartment
Der Vertragspartner bzw. Kunde hat keinen Anspruch darauf, dass sein Aufenthalt verlängert wird. Kündigt der Vertragspartner seinen Wunsch auf Verlängerung des Aufenthalts rechtzeitig an, so kann Vierkanthof Rohr der Verlängerung des Aufenthalts zustimmen. Vierkanthof Rohr trifft dazu keine Verpflichtung. Durch Fortsetzung der Benützung des Apartments über die vereinbarte Vertragsdauer hinaus oder durch Entgeltzahlungen über den vereinbarten Betrag hinaus tritt keine stillschweigende Verlängerung oder Erneuerung des Apartmentvertrages ein.
11. Beendigung des Apartmentvertrages
11.1. Der Apartmentvertrag kann nur auf bestimmte Zeit abgeschlossen werden und endet daher automatisch mit Zeitablauf. Einer gesonderten Kündigung bedarf es nicht.
11.2. Der Apartmentvertrag ist grundsätzlich unkündbar. Reist der Vertragspartner vorzeitig ab, so ist Vierkanthof Rohr berechtigt, das volle vereinbarte Entgelt zu verlangen. Die Möglichkeit der vorzeitigen Kündigung des Apartmentvertrages kann nur in Ausnahmefällen und nur nach schriftlicher Vereinbarung mit Vierkanthof Rohr erfolgen.
11.3. Durch den Tod eines Kunden endet der Apartmentvertrag.
11.4. Vierkanthof Rohr ist berechtigt, den Apartmentvertrag mit sofortiger Wirkung aus wichtigem Grund aufzulösen, insbesondere wenn der Vertragspartner bzw. Kunde
a. von den Räumlichkeiten einen erheblich nachteiligen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, dem Eigentümer, dessen Beauftragten oder den im Haus wohnenden Dritten gegenüber das Zusammenwohnen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, die Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht;
b. das Apartment vertragswidrig gebraucht oder die Hausordnung missachtet. Ein vertragswidriger Gebrauch liegt vor, wenn der Vertragspartner bzw. Kunde die Bestimmungen dieser AGB oder des Apartmentvertrages über die Benützung bzw. den Verwendungszweck des Apartments oder über das Verhalten im Haus, im Apartment oder gegenüber anderen Hausbewohnern verletzt;
c. von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Aufenthaltsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegedürftig wird;
d. die vorgelegten Rechnungen bei Fälligkeit innerhalb einer zumutbar gesetzten Frist (3 Tage) nicht bezahlt oder gegen den Vertragspartner bzw. Kunden Exekution geführt, ein Insolvenzantrag gestellt oder über dessen Vermögen ein Konkurs-, Ausgleichs- oder Vorverfahren eröffnet wird.
11.5. Wenn die Vertragserfüllung durch ein als höhere Gewalt zu wertendes Ereignis (z.B. Elementarereignisse, Streik, Aussperrung, behördliche Verfügungen etc.) unmöglich wird, kann Vierkanthof Rohr den Apartmentvertrag jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist auflösen, sofern der Vertrag nicht bereits nach dem Gesetz als aufgelöst gilt, oder Vierkanthof Rohr von seiner Vertragserfüllungspflicht befreit ist. Etwaige Ansprüche auf Schadenersatz etc. des Vertragspartners sind ausgeschlossen.
12. Erkrankung oder Tod des Kunden
Vierkanthof Rohr hat gegenüber dem Vertragspartner und dem Kunden oder bei Todesfall gegen deren Rechtsnachfolger insbesondere für folgende Kosten Ersatzansprüche:
a. notwendig gewordene Raumdesinfektion,
b. unbrauchbar gewordene Wäsche, Bettwäsche und Betteinrichtung, anderenfalls für die Desinfektion oder gründliche Reinigung dieser Gegenstände
c. Wiederherstellung von Wänden, Einrichtungsgegenständen, Teppichen usw., soweit diese im Zusammenhang mit der Erkrankung oder dem Todesfall verunreinigt oder beschädigt wurden,
d. vereinbartes Entgelt, soweit die Räumlichkeit vom Kunden in Anspruch genommen wurden, zuzüglich allfälliger Tage der Unverwendbarkeit der Räume wegen Desinfektion, Räumung o. ä.,
e. allfällige sonstige Schäden, die Vierkanthof Rohr entstehen.
13. Gerichtsstand und Rechtswahl
13.1. Dieser Vertrag unterliegt österreichischem formellen und materiellen Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts (insb. IPRG und EVÜ) sowie UN-Kaufrecht.
13.2. Ausschließlicher Gerichtsstand ist im zweiseitigen Unternehmergeschäft der Sitz von Vierkanthof Rohr, wobei Vierkanthof Rohr überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
13.3. Ist der Vertragspartner Verbraucher und hat seinen Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt
a. in Österreich, können Klagen gegen den Verbraucher ausschließlich am Wohnsitz, am gewöhnlichen Aufenthaltsort oder am Beschäftigungsort des Verbrauchers eingebracht werden;
b. in einem Mitgliedsstaat der Europäischen Union (mit Ausnahme Österreichs), Island, Norwegen oder der Schweiz, ist das für den Wohnsitz des Verbrauchers für Klagen gegen den Verbraucher örtlich und sachlich zuständige Gericht ausschließlich zuständig.
c. in einem nicht unter a. oder b. genannten Land, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz von Vierkanthof Rohr, wobei Vierkanthof Rohr überdies berechtigt ist, ihre Rechte auch bei jedem anderen örtlichen und sachlich zuständigen Gericht geltend zu machen.
14. Sonstiges
14.1. Erklärungen müssen dem jeweils anderen Vertragspartner schriftlich am letzten Tag der Frist (24 Uhr) an der zuletzt bekanntgegebenen Anschrift zugegangen sein.
14.2. Im Falle von Regelungslücken gelten die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen.